
Ab dem 1. Januar 2027 Niederländische Regierung Die Einspeisevergütung für Haushalte mit Solaranlagen wird eingestellt. Eingespeiseter Strom kann nicht mehr mit später im Jahr gekauftem Strom verrechnet werden. Für eingespeisenen Strom wird jedoch weiterhin eine Vergütung vom Energieversorger in Höhe von mindestens 501 TP3T des Grundtarifs gezahlt.
Was Net Metering (Salderen) ist
Mit dem Salderen-System können Haushalte in den Niederlanden ihren erzeugten Strom mit ihrem Jahresverbrauch verrechnen und zahlen auf den Überschuss keine Steuern. Jeder Überschuss wird vergütet. Wenn ein Haushalt im Sommer 2.500 kWh einspeist, kann er im Winter ebenfalls 2.500 kWh verbrauchen, ohne Liefergebühren, Netzentgelte oder Energiesteuer zu zahlen. Diese 1:1-Verrechnung nennt man Net-Metering. Jeder Verbrauch über 2.500 kWh hinaus wird voll abgerechnet.
Warum die Netzeinspeisung im Jahr 2027 in einem Schritt endet
Die Regierung argumentiert hauptsächlich mit Kosten, Steuereinnahmen und Netzstabilität. Im Rahmen des Net-Metering-Systems wurde ein Teil der Kosten auf Kunden ohne Solaranlage abgewälzt. Das Programm reduzierte zudem die Energiesteuereinnahmen und entlastete das Stromnetz nicht vollständig. Da Solaranlagen mittlerweile deutlich günstiger sind als zum Zeitpunkt der Einführung des Programms, sieht die Regierung weniger Bedarf, diesen subventionsähnlichen Mechanismus beizubehalten.
Wie die Vergütung für Solarstromexporte nach 2027 funktioniert
Nach dem Ende der Netzeinspeisung kann überschüssiger Solarstrom weiterhin exportiert werden, erhält dafür aber eine Ausgleichsvergütung anstatt mit späteren Netzeinspeisungen verrechnet zu werden. Bis zum 1. Januar 2030 beträgt der gesetzliche Mindestpreis 501 TP3T des reinen Stromliefertarifs – also des Lieferpreises vor Energiesteuer und Mehrwertsteuer. Danach entfällt diese gesetzliche Untergrenze, und der Anbieter legt den Preis fest. Der Mindestpreis führt nicht zu einem einheitlichen landesweiten Exportpreis.
Der Politikseite der niederländischen Regierung legt das Minimum fest. ACM-Verbraucherleitfaden Dies zeigt, warum der Lieferantenvertrag weiterhin wichtig ist. Ein Festpreisvertrag orientiert sich an den vereinbarten Exportbedingungen. Ein variabler Vertrag kann die Vergütung in festgelegten Abständen anpassen. Ein dynamischer Vertrag kann die Vergütung an die aktuellen Strompreise koppeln, die sich stündlich oder viertelstündlich ändern können.
Was bestehende und neue Solarhäuser als Nächstes tun sollten
Nach dem 1. Januar 2027 ist der exportierte Solarstrom deutlich geringer als der Eigenverbrauch. Für viele Haushalte mit bestehenden Solaranlagen besteht der nächste Schritt darin, einen Speicher hinzuzufügen; die Schwierigkeit besteht darin, diesen Speicher zu integrieren, ohne die alte Photovoltaikanlage zu ersetzen.
Nur wenige Hersteller machen die Nachrüstung so einfach. Viele Speichersysteme sind DC-gekoppelt und benötigen daher einen passenden Hybrid-Wechselrichter. Das kann bedeuten, den vorhandenen Wechselrichter auszutauschen, die PV-String-Konfiguration anzupassen und für Arbeiten zu bezahlen, die der Haushalt gar nicht benötigt hat. ESYsunhome hingegen setzt auf ein System mit DC- und AC-Kopplung. Das Batteriesystem wird AC-seitig an die bestehende PV-Anlage angeschlossen, sodass es mit PV-Wechselrichtern von Drittanbietern kompatibel ist und die bestehende Solaranlage erhalten bleibt.

Ein fester Ladeplan reicht bei dynamischen Verträgen in den Niederlanden oft nicht aus. Die Preise können stündlich, manchmal sogar viertelstündlich schwanken, sodass das günstigste Zeitfenster nicht täglich gleich ist. KI-gestützte Optimierung ist daher wichtig, da sie festlegt, wann die Batterie geladen und entladen werden soll, anstatt dies dem Hausbesitzer zu überlassen.
In einem ESYsunhome-Fall, Durch die Aktivierung des KI-Modus für ein HM20-30-System konnte der Netzbezug aus der Spitzenzeit zwischen 19 und 22 Uhr verlagert werden. Die geschätzten monatlichen Netzkosten für die gleiche Menge importierten Stroms (928 kWh) sanken von etwa 325 € auf etwa 125 €. Dies war auf eine Optimierung der Netzsteuerung und nicht auf eine größere Batterie zurückzuführen.
Häufig gestellte Fragen
Wann endet die Netzeinspeisung in den Niederlanden?
Ab dem 1. Januar 2027 kann exportierter Solarstrom nicht mehr mit Strom verrechnet werden, der später im Jahr gekauft wird.
Welchen Wert hat der exportierte Solarstrom nach 2027?
Sie erhalten weiterhin eine vorläufige Vergütung. Bis zum 1. Januar 2030 beträgt der gesetzliche Mindestbetrag 501 TP3T des reinen Liefertarifs vor Steuern und Mehrwertsteuer. Danach legt der Anbieter den Tarif fest. Selbstverbrauchter Solarstrom ist weiterhin wertvoller als der Export.
Benötige ich nach dem Ende von Salderen eine Heimbatterie?
Wenn Sie regelmäßig tagsüber Strom exportieren und diesen später verbrauchen, speichert eine Batterie den Überschuss für den Abend, anstatt ihn billig zu verkaufen und zum vollen Importpreis zurückzukaufen.
Muss ich meinen vorhandenen Solarwechselrichter ersetzen?
Nicht bei einem AC-gekoppelten System. ESYsunhome kann auf der AC-Seite der bestehenden PV-Anlage angeschlossen werden und ist mit Wechselrichtern von Drittanbietern kompatibel, sodass die bestehende Anlage an ihrem Platz bleiben kann.
Abschluss
Ab dem 1. Januar 2027 endet die Regelung mit einem Schlag. Eingespeiseter Solarstrom wird nicht mehr mit dem späteren Netzbezug verrechnet. Bis 2030 erhält er zwar noch eine Vergütung von mindestens 501 TP3T des reinen Netztarifs, diese ist jedoch deutlich weniger wert als der im Haushalt verbrauchte Strom.
Für viele Haushalte mit Solarstrom ist die Speicherung die praktischste Lösung. Ein Batteriespeicher verschiebt den tagsüber erzeugten Überschuss in den Abend, anstatt ihn günstig zu verkaufen und zum vollen Importpreis zurückzukaufen. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass die bestehende Photovoltaikanlage ersetzt werden muss. Ein AC-gekoppelter ESYsunhome-Batteriespeicher kann neben einem Wechselrichter eines Drittanbieters angeschlossen werden, sodass die vorhandene Photovoltaikanlage erhalten bleibt.